Der CariNet-Beirat
Die Implementierung und Nutzung des CariNet in den Mitgliedsorganisationen des Deutschen Caritasverbandes sowie die kontinuierlich notwendige technische Weiterentwicklung bedürfen
der Abstimmung. Die Mitglieder des Beirats sind Garant für die erforderliche Fachlichkeit und
die Repräsentation der verschiedenen Organisationsebenen des Verbandes.
Aufgaben
Die Mitglieder des CariNet-Beirates beraten das CariNet-Team (Arbeitsstelle CariNet und Jobbörse)
bei der konzeptionellen Weiterentwicklung und Verbreitung des CariNet. Sie handeln auf der Basis
ihrer eigenen Nutzererfahrung und reflektieren die von den CariNet-Mitarbeitenden umgesetzten Maßnahmen. Neue Anforderungen werden benannt und zur Prüfung an das CariNet-Team gegeben.
Das CariNet-Team analysiert seinerseits stetig die Rückmeldungen der Kunden, die technischen
und ökonomischen Notwendigkeiten. Darauf basierend werden Maßnahmen getroffen, die im Beirat vorgestellt und reflektiert werden können.
Die Mitglieder des Beirat sind "Botschafter(innen)" des CariNet. Sie können interessierten
Kunden als Gesprächspartner(innen) genannt werden. Bei der jährlichen Kundentagung
übernehmen sie eine aktive Rolle. Sie werden öffentlich vorgestellt und in den Medien als Ansprechpartner(innen) beworben.
Die Mitglieder haben keine Entscheidungsbefugnis für finanzielle Angelegenheiten. Planung
und Controlling der Finanzen des CariNet sind Teil der Haushaltsplanung in der Zentrale des
DCV. Die Vorgaben werden vom Vorstand des DCV beschlossen.
Zusammensetzung, Berufung und Tätigkeitsdauer
Der Beirat setzt sich folgendermaßen zusammen:
Aus der Zentrale des DCV:
- Leiter(in) der Arbeitsstelle CariNet und Jobbörse
- Teamleitung und Mitarbeitende des CariNet
- Referatsleiter(in) EDV
- Referatsleiter(in) Öffentlichkeitsarbeit /Caritas international
- 1 Mitarbeiter(in) aus der Onlineredaktion caritas.de
Aus dem Gesamtverband (Aktive Kunden des CariNet):
- 2 Vertreter(innen) der Diözesan-Caritasverbände
- 2 Vertreter(innen) der zentralen caritativen Fachverbände
(je 1 Vertreter(in) der Verbände nach § 4 Abs. 2 und § 4 Abs. 3
der Satzung des Deutschen Caritasverbandes)
- 2 Vertreter(innen) der Caritasverbände auf Kreis- bzw. Ortsebene
- 2 Vertreter(innen) aus Trägern und/oder Einrichtungen
- 1 Vertreter(in) plus Stellvertreter(in) des Offizialats Oldenburg
Die Mitglieder werden durch die Leitung der Arbeitsstelle CariNet und Jobbörse in Rücksprache
mit der Abteilungsleitung Sozialpolitik und Medien und im Einvernehmen des jeweiligen
Fachvorstandes für vier Jahre berufen. Eine Wiederberufung ist möglich.
Die nächste Periode beginnt am 01.04.2018 und endet am 31.03.2022.
Scheidet ein Mitglied während einer Tätigkeitsperiode aus, kann sofort ein/e Nachfolger/in für
die Restzeit berufen werden.
Turnus/Arbeitsweise
Der Beirat tagt mindestens einmal, maximal zwei Mal im Jahr. Für den laufenden Austausch
nutzt der Beirat die eigene Arbeitsgruppe im CariNet.
Geschäftsführung
Die Verantwortung für die Geschäftsführung des Beirats liegt bei der Leitung der Arbeitsstelle
CariNet und Jobbörse. Die Geschäftsführung kann an die Teamleitung des CariNet delegiert werden.
Verabschiedet
Freiburg, 03.02.2014
Vorstand des Deutschen Caritasverbandes