Einführung in die Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist ein zentrales Anliegen in unserer modernen Gesellschaft, da sie die uneingeschränkte Teilhabe aller Menschen am öffentlichen und digitalen Leben ermöglicht. Im digitalen Bereich sind barrierearme Webauftritte von großer Bedeutung, um allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, den Zugang zu wichtigen Informationen und Dienstleistungen zu gewährleisten. Dies fördert nicht nur die Inklusion, sondern stärkt auch das Gemeinschaftsgefühl und die Solidarität, die auch zentrale Anliegen des Deutschen Caritasverbandes sind. Der Verband und seine Gliederungen bieten darüber hinaus selbst zahlreiche Angebote für Menschen mit eingeschränkten Teilhabemöglichkeiten an, um deren Selbstständigkeit und gesellschaftliche Integration zu fördern. Die Förderung der Barrierefreiheit ist für uns daher von besonderer Bedeutung.
Ihre gesetzlichen Verpflichtungen ab 2025
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der darauf aufbauenden Verordnung (BFSGV) hat der Gesetzgeber den European Accessibility Act - EAA (RL [EU] 2019/882) in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz unterstützt die Vision einer inklusiven Gesellschaft, in der alle Menschen unabhängig von ihren Fähigkeiten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen haben. Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein. Auch Webseiten und digitale Dienstleistungen, die von der Caritas und Ihren Gliederungen angeboten werden, können unter diese Verpflichtung zur Barrierefreiheit fallen, wenn bspw. Kontaktformulare oder Terminbuchungsmöglichkeiten enthalten sind.
Wir unterstützen Sie bei der barrierefreien Ausgestaltung Ihrer Angebote
Als Ihr Dienstleister haben wir bereits begonnen, unsere Software-Tools (CMS, Newsletter-Tool, Jobbörse) weiterzuentwickeln, sodass diese die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen werden. Wir werden alles notwendige tun, dass Sie mit diesen Tools die gesetzlichen Vorgaben einhalten können.
Darüber hinaus machen wir Ihnen gerne ein Angebot zur Analyse Ihres Webauftritts und beraten und unterstützen Sie bei der Umsetzung der notwendigen Veränderungen.
Vielleicht möchten Sie sich jedoch zunächst näher zu diesem Thema informieren? Wir haben dazu ein Informationsangebot (einstündiges Teams-Meeting) vorbereitet, das Ihnen bei folgenden Fragen Unterstützung und Hilfestellung bieten soll:
- Sind wir zur Barrierefreiheit verpflichtet? Gilt das BFSG überhaupt für unser Angebot?
- Welche Vorgaben werden gemacht? Was genau ist für eine barrierefrei Seite erforderlich?
- Welche Folgen kann eine Nichteinhaltung haben?
- Wie können wir die notwendigen Maßnahmen planen und den Aufwand abschätzen?
- Kann uns das Referat verbandliche Weblösungen dabei unterstützen? Welche Aufgaben müssen wir selbst übernehmen?
- Wo sonst können wir uns Unterstützung einholen? Woran können wir kompetente Dienstleister und seriöse Angebote erkennen?
- Mit welchen Kosten müssen wir rechnen? Gibt es Fördermöglichkeiten?
Wir würden uns freuen, wenn dieses Angebot auf Ihr Interesse trifft.
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