Das ambulant betreute Wohnen (AbW) bietet Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung an, die selbstständig in der eigenen Wohnung leben wollen und dafür auf Hilfe angewiesen sind. Die Hilfen orientieren sich am konkreten Bedarf des Betroffenen und deren individuellen Lebenssituation. Sie erfolgt auf der Grundlage einer Hilfevereinbarung mit dem zuständigen Sozialhilfeträger.
Ziel der Hilfen ist die Befähigung zu einer eigenständigen Lebensführung, sowie der Vermeidung sozialer Isolation.
Gesetzliche Grundlage: SGB XII, §§ 53, 54
Die Betreuung und Unterstützung erfolgt in den eigenen Wohnungen nach einem individuellen Hilfeplan durch sozialpädagogische Fachkräfte.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- aufsuchender Dienst / Betreuung im eigenen Wohnraum,
- Anleitung, Unterstützung, Motivation bei Alltagsbewältigung,
- Beratung, Begleitung, Betreuung bei Aktivitäten des täglichen Lebens,
- Unterstützung im schriftlichen und mündlichen Umgang mit Behörden und anderen Institutionen
- Förderung sozialer Kompetenzen,
- Integration in soziales Umfeld.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Birgit Heilemann, Heilpädagogin
Isabella Lehmann, Heilerziehungspflegerin
Jana Szymanski, Heilerziehungspflegerin