Die Familienpflegerin kann eingesetzt werden, wenn eine Mutter oder sonstige haushaltsführende Person vorübergehend aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen ihre Aufgabe in der Familie nicht wahrnehmen kann oder bei der Ausübung unterstützt werden muß. Während ihres Einsatzes übernimmt die Familienpflegerin die anfallenden hauswirtschaftlichen, pädagogischen und pflegerischen Aufgaben in der Familie. Voraussetzung: Kinder bis 14 Jahre im Haushalt Kostenträger: schwerpunktmäßig: Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Jugendhilfe
Anmerkung
Die Leistung in der Familie wird zeitlich und umfänglich am tatsächlichen Bedarf orientiert.
Diese Hilfe wird bei Bedarf mit Erziehungshilfen vernetzt sichergestellt.